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BVerwG, 15.12.1969 - IV B 128.69 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 30.04.1969 - Bf II 66/68
- BVerwG, 15.12.1969 - IV B 128.69
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1969 - IV B 128.69
Eine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nur vor, wenn eine Sache Rechtsfragen aufwirft, deren Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht dazu dienen kann, "die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern" (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - in BVerwGE 13, 90 [91]).